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Gemeindehaushalt zukunftssicher machen


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Die Haushaltslage der Gemeinde sieht zurzeit alles andere als rosig aus. Bönen ist hoch verschuldet und befindet sich voraussichtlich noch bis zum Jahr 2021 in einem Not­haushalt. In der Vergangenheit hat sich die SPD-Mehr­heitsfraktion auf die Gewerbesteuereinnahmen aus den Gewerbegebieten „In der Mersch“ und "Inlogparc“ verlassen. Die Steuereinnahmen wurden auch sogleich wieder investiert, z.B. in den Ausbau des Gewerbegebiets „Inlog­parc“. Das viele dieser Investitionen künftig Folgekosten verursachen, wurde dabei nicht beachtet - das Erschließen neuer Gewerbesteuerquellen erschien wichtiger. Auch wurden die Risiken der schwankenden Gewerbesteuerentwicklung schlicht falsch eingeschätzt, mit dem bekannten Ergebnis der Haushaltsschieflage. Die Bürgergemeinschaft Bönen (BgB) steht für einen nachhaltigen Gemeindehaushalt. Natürlich gibt und gab es genügend zusätzliche Belastungen von Außerhalb für die Gemeinde, die zur Haushaltsmisere beigetragen haben. Da wäre z.B. die Berechnung der Kreisumlage oder der Solidarpakt zu nennen. Auch die Tatsache, dass immer mehr Aufgaben des Bundes und des Landes der Gemeinde übertragen werden, ohne dass die Gegenfinanzierung dieser Leistungen geregelt ist und die älter werdende und schrumpfende Bevölkerung Bönens, der sogenannte demographische Wandel, bringen neue Probleme für die Gemeinde mit sich.

An all diesen Tatsachen lässt sich erst in der Zukunft etwas ändern!

Für die Zukunft hat die Gemeinde ein Haushaltssanierungskonzept beschlossen. Bis 2021 soll die Gemeinde durch Sparmaßnahmen und mit Hilfe aus dem Stärkungspakt des Landes Nordrhein Westfalen wieder auf „eigenen Beinen“ stehen. Auch die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde müssen sich beteiligen. Bis 2017 werden unter anderem die Hebesätze der Grundsteuer A und B die zweithöchsten in Nordrhein Westfalen sein. Eine große Belastung für alle, mit unkalkulierbaren Folgen z.B. für den demographischen Wandel – eine derart teure Gemeinde steigert sicherlich nicht die Bereitschaft junger Familien sich in Bönen anzusiedeln.

Unerwartete Haushaltsentlastung sinnvoll nutzen

Kaum war der Haushalt 2013 beschlossen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, da kündigten sich unverhoffte Mehreinnahmen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen an. Dass die Gemeinde Bönen mit insgesamt rund 11,5 Millionen bis 2018 vermutlich mehr als doppelt so viel Geld bekommt, wie ursprünglich erwartet worden war, ist zwar kein Verdienst der SPD-Mehr-heitsfraktion, sie hatte nicht wie viele andere Gemeinden gegen die Verteilungsregularien geklagt, aber aus Sicht der Bürgergemeinschaft Bönen (BgB) ein wichtiger Baustein zur Haushalts-konsolidierung. Deshalb fordert die BgB diese Gelder sinnvoll einzusetzen und nicht, wie zu befürchten, weiterzumachen wie bisher.

Notwendige Sofortmaßnahmen für den Gemeindehaushalt

  • Keine neuen (Kassen-)Kredite im Gegenteil,
  • Schuldentilgung, um die Folgekosten für Zinsen und Tilgung dauerhaft zu senken und somit die Gemeinde zukünftig unabhängiger von Zinsschwankungen zu machen und so den Nothaushalt eher verlassen zu können.
  • Entlastung der Bürger durch eine moderatere Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer. Bönen bleibt so attraktiver für die Ansiedlung junger Familien und könnte so dem demographischen Wandel wirksam begegnen.

Umdenken für die Zukunft

Für die Zeit nach dem Nothaushalt ist aus Sicht der BgB ein grundlegendes Umdenken notwendig. Wenn der Haushaltssanierungsplan aufgeht, ist die Gemeinde 2021 saniert, je nach Konjunkturlage gibt es gestiegene Gewerbesteuereinnahmen und die Bönener Bürger zahlen eine der höchsten Grundsteuern Nordrhein Westfalens – kurzum die Gemeinde kann, wie nie zuvor, aus vollen Töpfen schöpfen. Sollte bis dahin weiterhin eine SPD-Mehrheitsfraktion bestehen, so ist von ihr nicht zu erwarten, dass sie in Zukunft andere Wege gehen wird als bisher. Doch dieser Weg ist falsch und hat die Gemeinde letztlich erst in die jetzige Lage gebracht!

Die Bürgergemeinschaft Bönen (BgB) steht für einen nachhaltigen Gemeindehaushalt

Nachhaltigkeit bedeutet für die BgB die zur Verfügung stehenden Mittel so sinnvoll und effektiv wie möglich für die Gemeinde und zum Wohl aller Bürger einzusetzen:
  • Mittel, nur sie weil gerade vorhanden sind, nicht einfach zu verschwenden sondern in erster Linie zu versuchen, damit die Nachhaltigkeit der Einnahmen in Zukunft zu gewährleisteten.
  • Mehr Allgemeine Rücklagen zu bilden, die über den Pflichtsockelbetrag hinaus gehen um so rechtzeitig Mittel für zukünftige Aufgaben anzusammeln. Aber auch um Einnahme-schwankungen für einen längeren Zeitraum selbstständig und ohne einen Nothaushalt zu überstehen (siehe auch: Info-Box am Seitenende).
  • Maßnahmen aus dem Nothaushalt, z.B. die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer, so früh wie möglich wieder auf ein normales Maß zurückfahren, um so für spätere Notlagen wieder Möglichkeiten zum reagieren zu haben.
  • Die Belastung der Bürger insgesamt so weit als möglich zu reduzieren, um als finanziell für junge Familien attraktive Gemeinde dem demographischen Wandel zu begegnen.

 Allgemeine Rücklagen 
Die Gemeinden sind nach kommunalem Haushaltsrecht verpflichtet, zur Sicherung der Haushaltswirtschaft und für Zwecke des Vermögenshaushalts Rücklagen in ange­messener Höhe zu bilden. Als Pflichtrücklage ist nach kommunalem Haushaltsrecht die Allgemeine Rücklage vorgeschrieben, die die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichert und Mittel zur Deckung des Aufgabenbedarfs im Gemeindehaushalt zukünftiger Jahre bereithalten soll.
Der Sockelbetrag der Allgemeinen Rücklage, der als Betriebsmittelsicherung für die Kasse vorge-schrieben ist, soll nach den Gemeindeverordnungen mindestens zwischen 1 v.H. (z.B. in Bayern, Niedersachsen) und 2 v.H. (z.B. Baden-Württemberg,Hessen, Nordrhein-Westfalen) der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem jeweiligen Haushaltsjahr vorangehenden Jahre betragen. Der über diesen Sockelbetrag hinausgehende Bestand der Allgemeinen Rücklage für die Ausgaben des Ver­waltungshaushalts zukünftiger Jahre ist der Höhe nach nicht vorgeschrieben.
§75(3) GO NRW - Allgemeine Haushaltsgrundsätze
§76(1)GO NRW - Haushaltssicherung
Bürgergemeinschaft Bönen e.V.
Die Bürgergemeinschaft Bönen e.V. (BgB) ist ein kommunalpolitisch en­gagierter Verein der die Interessen der Bönener Bürger direkt vertritt. Als freie Wählergemeinschaft im Landesver­band der FREIEN WÄHLER Nordrhein West­falen können wir, im Gegensatz zu den Parteien, unsere Entscheid­ungen sach­be­zogen, unabhängig und bürgernah treffen und unterliegen keinen Zwängen von Landes- oder Bundespolitik.

Wir vertreten Ihre Interessen und sind offen für Ihre Anliegen:

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