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Haushaltsplanentwurf 2023


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Bürgergemeinschaft Bönen e.V. hält einen Sportplatz in dem geplanten Sportpark am Zechenturm für ausreichend und will das eingesparte Geld für eine Grundsteuersenkung verwenden

Im Haushaltsplanentwurf 2023 ist ein Fehlbetrag von knapp 5 Millionen ausgewiesen der mit Hilfe der Ausgleichsrücklage abgedeckt wird. Gleichzeitig schreiten die Planungen für den Sportpark am Zechenturm voran, für den 2021 Mittel in Höhe von ca. 5,3 Millionen (davon ca. 3 Millionen bewilligte Fördermittel) angefordert wurden – d.h. es bleiben ca. 2,3 Millionen die die Gemeinde Bönen dafür aufbringen muss. Die Planungen dazu ergaben sich aus dem Sportstättennutzungskonzept des „Institutes für Bedarfsermittlung ZAK“ aus dem Jahr 2020, die einen Bedarf von vier Fußballplätzen für ganz Bönen ermittelten. Doch die Bedingungen haben sich drastisch geändert. Zum einen ist durch die Insolvenz des Vereins „IG Bönen“ der ermittelte Bedarf für einen kompletten Sportplatz weggefallen, zum anderen gab es aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges drastische Preissteigerungen speziell im Baubereich.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen brachte die Verwaltung eine reduzierte Version des Sportparks (einstöckiges Gebäude, nur 1,5 Sportplätze) ins Gespräch. Aus der Politik wurden Forderungen nach zwei Sportplätzen laut. Die Bürgergemeinschaft ist jedoch der Meinung, dass ein Sportplatz für die zu erwartende Nutzung absolut ausreichend ist, wenn man das Sportstättennutzungskonzept zugrunde legt, zumal andere Fußballvereine in Bönen mit zum Teil deutlich mehr aktiven Mannschaften auch sehr gut mit einem Platz auskommen.

Dies deckt sich auch mit der Empfehlung der Sportministerkonferenz, die pro Großspielfeld eine Anzahl von bis zu 280 Sportlern als unproblematisch betrachtet, wenn das Spielfeld eine Nutzbarkeit von 30 Stunden für den Trainingsbetrieb an 5 Tagen zulässt.

Für den Bau eines Sportplatzes wurden in dem Sportstättennutzungskonzept ca. 700000€ veranschlagt, dieser Betrag dürfte zurzeit deutlich höher liegen. Das durch den Verzicht auf den zweiten Sportplatz (auch eines halben Sportplatzes) eingesparte Geld dürfte mehr als ausreichend für die Gegenfinanzierung einer Grundsteuersenkung um 50 v.H. auf 890 v.H. der Grundsteuer B ausreichen und sogar noch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage senken.
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