Keine Zustimmung für Bauvorhaben der ev. Kirchengemeinde Bönen "Berliner Straße/Lenningser Straße" durch die BgB
Das geplante neue Pfarrhaus neben dem evangelischen Friedhof an der Lenningser Straße der ev. Kirchengemeinde findet keine Zustimmung durch die Bürgergemeinschaft. Für das ursprünglich als Reservefläche für den Friedhof vorgesehene ca. 900 qm große Grundstück existiert kein Bebauungsplan, denn der im Amtsblatt der Gemeinde Bönen, Ausgabe-Nr. 7, Jahrgang 2012, vom 27.04.2012 bekannt gegebene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 umfasst dieses Grundstück nicht.
In seinem Antrag bittet nun die Evangelische Kirchengemeinde Bönen, den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Nr. 9 „Berliner Straße/ Lenningser Straße“ um die Fläche des von der Kirchengemeinde geplanten Neubaus eines Pfarrhauses zu erweitern, da es für die Kirchengemeinde notwendig sei, im Zentrum der Kirchengemeinde mit räumlicher Anbindung an die historische Kirche und das zentrale Gemeindehaus mit Gemeindebüro einen Pfarrhausneubau zu errichten.
Der Bauantrag zur Errichtung des Pfarrhausneubaus liegt der Kreisverwaltung Unna als Baugenehmigungsbehörde vor sie konnte jedoch keine Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben erteilen. Im Gemeinderat stimmte die BgB-Fraktion gegen einen nachträglichen Bebauungsplan, da die Kirchengemeinde ebenfalls direkt gegenüber freie, bebaubare Grundstücke besitzt, die sie aber lieber vermarkten will.
"Ein normaler Bürger hätte an dieser Stelle wahrscheinlich niemals eine Baugenehmigung erhalten!" kommentierte der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Cieszynski den Bauantrag entsprechend...
In seinem Antrag bittet nun die Evangelische Kirchengemeinde Bönen, den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Nr. 9 „Berliner Straße/ Lenningser Straße“ um die Fläche des von der Kirchengemeinde geplanten Neubaus eines Pfarrhauses zu erweitern, da es für die Kirchengemeinde notwendig sei, im Zentrum der Kirchengemeinde mit räumlicher Anbindung an die historische Kirche und das zentrale Gemeindehaus mit Gemeindebüro einen Pfarrhausneubau zu errichten.
Der Bauantrag zur Errichtung des Pfarrhausneubaus liegt der Kreisverwaltung Unna als Baugenehmigungsbehörde vor sie konnte jedoch keine Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben erteilen. Im Gemeinderat stimmte die BgB-Fraktion gegen einen nachträglichen Bebauungsplan, da die Kirchengemeinde ebenfalls direkt gegenüber freie, bebaubare Grundstücke besitzt, die sie aber lieber vermarkten will.
"Ein normaler Bürger hätte an dieser Stelle wahrscheinlich niemals eine Baugenehmigung erhalten!" kommentierte der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Cieszynski den Bauantrag entsprechend...